Umsetzung der Verbandsklagenrichtlinie in Österreich

17.07.2024

Die Verbandsklagenrichtlinie wurde mit reichlicher Verspätung durch die Verbandsklagen-Richtlinie-Umsetzungsnovelle (VRUN) in das österreichische Recht umgesetzt.

Mit zwei Jahren Verspätung hat Österreich die Richtlinie nun im Sommer 2024 in nationales Recht umgesetzt, und zwar mit der Verbandsklagen-Richtlinie-Umsetzungs-Novelle (VRUN). Zu diesem Zweck wurde ein Abschnitt in die Zivilprozessordnung (§§ 619 ff ZPO) eingefügt und das Qualifizierte-Einrichtungen-Gesetz (QEG) erlassen. Damit wird einerseits die bereits bestehende Unterlassungsverbandsklage erweitert und andererseits eine sogenannte Abhilfeverbandsklage eingeführt. Die Bestimmungen treten mit 18.07.2024 in Kraft. 

Das Bundesgesetzblatt ist hier abrufbar.

Foto: Silke Schusser