Mit zwei Jahren Verspätung hat Österreich die Richtlinie nun im Sommer 2024 in nationales Recht umgesetzt, und zwar mit der Verbandsklagen-Richtlinie-Umsetzungs-Novelle (VRUN). Zu diesem Zweck wurde ein Abschnitt in die Zivilprozessordnung (§§ 619 ff ZPO) eingefügt und das Qualifizierte-Einrichtungen-Gesetz (QEG) erlassen. Damit wird einerseits die bereits bestehende Unterlassungsverbandsklage erweitert und andererseits eine sogenannte Abhilfeverbandsklage eingeführt. Die Bestimmungen treten mit 18.07.2024 in Kraft.
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