Kollektiver Rechtsschutz nur für Verbraucherinnen und Verbraucher?

30.05.2023

Publikationshinweis: Scholz-Berger/Schusser, Kollektiver Rechtsschutz nur für Verbraucherinnen und Verbraucher? NZ 2023, 239.

Während man in Österreich weiterhin auf einen Ministerialentwurf für die Umsetzung der Verbandsklagenrichtlinie wartet (die eigentlich mit Jahresende 2022 hätte erfolgen müssen und ab 25. Juni 2023 anwendbar sein müsste), hat das Projektteam ein paar Gedanken zur möglichen Ausgestaltung dieser Umsetzung zu Papier gebracht. Das Resultat wurde in der Österreichischen Notariatszeitung veröffentlicht.

Der Beitrag untersucht wie der subjektive und objektive Anwendungsbereich der neuen Abhilfe-Verbandsklage aussehen könnte. Neben Überlegungen zur systemkonformen Integrierbarkeit dieses Instruments in das österreichische Verfahrensrecht erfolgt die Bewertung verschiedener Ansätze unter Einbeziehung der Lösungen bzw Lösungsvorschlägen in anderen Mitgliedstaaten.

Grob gesprochen steht der nationale Gesetzgeber vor der Entscheidung, ob er das Modell der Richtlinie nur im (sehr engen) Anwendungsbereich der Richtlinie umsetzt oder den Anwendungsbereich in subjektiver und/oder objektiver Sicht weiter zieht.

Da auch außerhalb des Verbraucherrechts ein effizientes kollektives Rechtsschutzinstrument braucht, soll die derzeitige Diskussion als Impuls für weitere rechtspolitische Entwicklungen genutzt werden. Die Tauglichkeit des Modells der Verbandsklagenrichtlinie als universelle Lösung ist jedoch zu bezweifeln. Daher sollte bei der Ausdehnung des subjektiven Anwendungsbereichs über B2C-Sachverhalte hinaus eher Zurückhaltung geübt werden. Auf der anderen Seite könnte die in der Richtlinie enthaltene Beschränkung des sachlichen Anwendungsbereichs auf Verstöße gegen taxativ aufgezählte Rechtsakte des Unionsverbraucherrechts verschiedenste prozessuale Probleme erzeugen. Deshalb sollte diese Einschränkung für die nationale Umsetzung in Österreich nicht übernommen werden.

Zum Nachlesen ist der Beitrag hier als PDF verfügbar sowie abrufbar unter: legacy-rdb.manz.at/document/rdb.tso.LInz20230503

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