Neben dem Projektteam reisten die Mitglieder des Advisory Boards an, um gemeinsam mit einigen Mitgliedern aus der Rechtspraxis, darunter OGH-Präsident Univ. Prof. Dr. Georg Kodek, zu aktuellen Fragen des kollektiven Rechtsschutzes zu diskutieren.
Am ersten Workshop-Tag galt ein besonderes Augenmerk der Gestaltung der Drittfinanzierung im Rahmen von Verbandsklagen. Die Impulsvorträge von Univ.- Prof. Dr. Tanja Domej (Universität Zürich), Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Burkhard Hess (Universität Wien) sowie Prof. Dr. Ianika Tzankova (Universität Tilburg) gaben nicht nur rechtsvergleichende Einblicke, sondern beschäftigten sich auch mit Grundsatzfragen im Zusammenhang mit Prozessfinanzierung und wurden von angeregten Diskussionen begleitet. Erweitert wurde die Diskussion durch die Perspektive eines Prozessfinanzierers: Dr. Alice Fremuth-Wolf (Market Head for Austria & CEE bei Nivalion AG) gewährte Einblicke in den Ablauf einer Prozessfinanzierung und legte dar, unter welchen Umständen auch die beklagte Partei von einer solchen profitieren kann.
Am zweiten Workshop-Tag lag der Schwerpunkt auf dem österreichischen Entwurf zur Umsetzung der Verbandsklagen-Richtlinie. Projektleiter Ass.-Prof. Dr. Florian Scholz-Berger (Universität Wien) präsentierte die wichtigsten Punkte und Fragestellungen. Eine rechtsvergleichende Perspektive steuerte Prof. Dr. Christoph Althammer (Universität Regensburg) bei, der die Regelungen der österreichischen Verbandsklagen-Richtlinien-Umsetzungs-Novelle („VRUN“) mit jenen des deutschen Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetzes („VDuG“) in Beziehung setzte.
Insgesamt können das Projektteam und das Advisory Board auf einen sehr fruchtbringenden Austausch zurückblicken und wertvolle Erkenntnisse für die weitere Forschung mitnehmen.